Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der IOT - Innovative Oberflächentechnologien GmbH
A. Allgemeines
Die nachstehend aufgeführten Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Vortragsabschlüsse mit unseren Kunden, soweit diese Vollkaufleute sind und zwar auch darin, wenn sie bei zukünftigen Geschäften dem Käufer nicht noch einmal mitgeteilt werden. Von unseren Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch dann nicht, wenn unsererseits dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die Rechtsunwirksamkeit einer oder mehrerer Bedingungen dieser allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.
B. Preise
Unsere Kataloge- und Angebotspreise sind freibleibend. Sie gehen ab Lager Leipzig. Transport- und Verpackungskosten werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
C. Gefahrenübergang Die Verwendung
und evtl. Rücksendung der Ware erfolgt auf Gefahr und auf Kosten
des Bestellers. Sofern der Besteller keine besonderen Weisungen
für den Versand erteilt (Eilzustellung. Schnellpaket,
Luftsendungen etc.), wird dieser von uns nach bestem Ermessen
unter Vorbehalt der günstigsten Versandart vorgenommen.
Da bei Transportschäden, unbeschadet unseres
Haftungsausschlusses, eine Haftung von Bahn, Post oder Spediteur
eintreten kann, ist die jeweilige Sendung sofort nach
Anlieferung zu überprüften und eventuelle Schäden sofort
schriftlich durch den Zusteller zu bestätigen, damit die
Möglichkeit erhalten bleibt, Regressansprüche bei Post, Bahn
oder Spediteur anzumelden. Im Falle der Selbstabholung gehen
Transportschäden allein zu Lasten des Bestellers.
D. Lieferung
Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt so rasch wie möglich
nach Eingang der schriftlichen oder mündlichen Bestellung. Wir
sind zu Teillieferungen berechtigt, ohne dass der Besteller
hieraus Rechte irgendwelcher Art geltend machen kann.
Aufträge über Sonderanfertigungen gelten nur dann als
angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Das
gleiche gilt bei mündlichen Angeboten des Bestellers über
Ausführung, Abmessung usw. . Sofern vor Auftragserteilung Muster
angefordert werden, können diese nur gegen entsprechende
Berechnung geliefert werden.
Bei Lieferverzug ist der
Besteller nicht berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen. Im Falle höherer Gewalt (Streik, Aussperrung,
unverschuldete Transportstörungen) sind wir berechtigt, unter
Benachrichtigung des Kunden, ohne Schadensersatzverpflichtung
von dem Vertrag zurückzutreten bzw. können wir die Erfüllung des
Vertrages bis zur Behebung des Hindernisses verweigern, ohne
dadurch in Verzug zu kommen.
E. Dokumentation
Wir sind berechtigt, zu gelieferten Waren deutsche Dokumentationen und Benutzerhandbücher, oder auch solche in Englisch oder in der Sprache des Herstellers zu liefern. Es besteht keine Verpflichtung zur Lieferung weitergehender Dokumentationen, als diese der Hersteller für den Endkunden vorgesehen hat.
F. Mängelhaftung
Mängelrügen werden nur dann berücksichtigt, wann sie innerhalb
10 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich
angezeigt werden. Die Frist ist nur gewahrt, wenn innerhalb der
genannten Tagesfrist die Mängelrüge bei uns eingeht.
Bei
fristgerechter und begründeter Mängelrüge sind wir nach unserem
Ermessen berechtigt, die Mängel zu beseitigen, kostenlos Ersatz
zu liefern oder die Ware zum berechneten Preis zurückzunehmen,
auch wenn bereits Zahlungen erfolgt waren. Weitergehende
Ansprüche stehen dem Besteller nicht zu. Er ist insbesondere
nicht berechtigt, bei Mängelrügen die Zahlung des geschuldeten
Kaufpreises ganz oder teilweise zu verweigern. Bei Nichtzahlung
verliert der Besteller jegliche Ansprüche aus vorhandenen
Mängeln. Sofern lediglich ein Teil der Lieferung Mängel
aufweist, ist der Besteller nicht berechtigt die gesamte
Lieferung zu beanstanden.
Für Beanstandungen, die sich
daraus ergeben, dass der Besteller seinem Auftrag falsche
Angaben und Unterlagen zugrunde gelegt hat, haften wir in keinem
Fall. Es besteht insbesondere dann für den Besteller kein Recht
auf Umtausch. Im Falle der Lieferung von Sonderanfertigungen
sind wir bei fristgerechter und begründeter Mängelrüge lediglich
verpflichtet den Mangel zu beseitigen. Eine Ersatzlieferung oder
Rücknahme ist ausgeschlossen.
Bei Lieferung von
Bauteilen, die vor oder noch der Erhebung der Mängelrüge von dem
Besteller bereits eingebaut worden sind, scheidet eine Haftung
für Mängel aus. Technische oder optische Änderungen sowie
Verbesserungen behalten wir uns vor.
G. Garantie
Wir leisten auf sämtliche Bausätze und betriebsfähige Baugruppen
eine Garantie von 6 Monaten, gerechnet ab Auslieferungsdatum.
Diese bezieht sich auf die Vollständigkeit des dazugehörigen
Materials sowie die auf einwandfreie Beschaffenheit und die
Funktionsfähigkeit der Geräte. Bei zugekauften Bauteilen gelten
die jeweiligen Garantiezusagen des Herstellers. Wir haften im
Übrigen für Leistungen unserer Vorlieferanten und Erzeugnisse
anderer Hersteller, die von uns mitgeliefert werden nur
insoweit, als diese auch uns gegenüber zu haften haben. Die
Garantie erlischt, wenn der Käufer den Bausatz oder Teile daraus
veräußert, beschädigt oder zerstört, wenn eigenmächtige
Änderungen bei Schaltungen vorgenommen oder säurehaltige Löt-
und Flußmittel verwendet werden.
Halbleiter sind von
jeder Garantiezusage ausgeschlossen. Der Käufer wird auf die
bestehenden Sicherheitsvorschriften, insbesondere zur
Schutzerdung nicht berührungssicherer Geräte nach VDE,
hingewiesen.
H. Software
Soweit Vertragsgegenstand Softwareprodukte sind, gelten
zusätzlich und gegebenenfalls auch einschränkend die jeweiligen
Lizenzbedingungen des Softwareherstellers, auch wenn diese dem
Käufer vorab nicht bekannt waren. Hat der Käufer diese
Lizenzbedingungen nicht gekannt, ist er berechtigt, die
gelieferte Software unbenutzt in der Originalverpackung und mit
unverletztem Lizenzsiegel binnen 2 Tagen zurückzugeben.
Für Software übernehmen wir gegenüber dem Käufer die
Gewährleistung, die der Softwarehersteller in seinen
Lizenzbedingungen einräumt. Keinesfalls haften wir für die
Eignung von Software für den Betrieb des Käufers.
I. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen gegen den Käufer - gleich aus welchem
Rechtsgrund und auch für zukünftige Lieferungen - unser
Eigentum, bei Annahme von Wechseln und Schecks bis zu deren
Einlösung bzw. Gutschrift. Bei Pfändung der gelieferten Ware, an
der unser Eigentumsvorbehalt besteht, hat der Käufer die Pflicht
zur unverzüglichen Anzeige an uns, damit wir unsere
Eigentumsrechte geltend machen können. Der Besteller ist nicht
berechtigt, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, von uns
gelieferte Ware zu verpfänden, Sicherungsübereignungen
vorzunehmen oder Tauschverträge abzuschließen.
Bei
Verarbeitung und Einbau von Bauteilen erwerben wir, solange
deren Bezahlung noch nicht erfolgt ist, Miteigentum an dem
hergestellten Werk gemäß den §§ 947, 948 BGB.
Veräußert
der Käufer von uns gelieferte Ware, bevor die Zahlung erfolgt
ist, so tritt er bis zur völligen Tilgung sämtlicher Forderungen
gegen ihn, die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen
gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Der
Käufer ist verpflichtet, uns auf Anforderung eine Aufstellung
über diese Forderungen zuzusenden und seine Abnehmer von der
Abtretung zu benachrichtigen. Wir sind dann berechtigt, diese
Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.
J. Zahlung
Unsere Lieferungen erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart ist,
per Nachnahme, gegen Vorkasse oder bei Lieferauftrag und
–vertrag entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Zahlungsansprüche werden sofort fällig und sind bei verspäteter
Zahlung mit 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz, mindestens
jedoch mit 9 % jährlich zu verzinsen. Bei unbegründetem
Annahmeverzug hat der Besteller die uns dadurch entstehenden
Kosten zu ersetzen. Ein solcher liegt insbesondere auch denn
vor, wenn der Besteller, trotz einer etwas längeren Lieferzeit,
die Waren nicht einlöst, ohne dass vorher der Auftrag
schriftlich storniert worden ist.
K. Allgemeiner Haftungsausschluß
Soweit wir im Rahmen unseres Lieferprogramms Auskünfte, Hinweise und Empfehlungen in technischen Fragen gaben, sind diese unverbindlich und erfolgen ohne Gewährleistungspflicht. Ebenso haften wir nicht für Druckfehler und irrtümliche Angaben in Katalogen, Prospekten und sonstigen Unterlagen. Ebenfalls haften wir nicht für Schäden, die unmittelbar oder auch mittelbar durch unsere Waren verursacht werden, sowie für Folgeschäden und Produktionsausfälle.
L. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für unsere Lieferungen und für die Zahlung des Kaufpreises sowie sonstige Leistungen ist Leipzig.
Leipzig, den 01.09.2002
Dr. Carsten Riedel
Geschäftsführender Gesellschafter