Unter fotoinitiatorfreier UV-Härtung versteht man die direkte Auslösung von
Polymerisation und Vernetzung von Acrylaten durch Photonen mit Wellenlängen
unterhalb 230 nm. Das zur Radikalbildung erforderliche "Chromophor" ist hierbei
das Acrylat-Molekül selbst.
Das Verfahren der fotoinitiatorfreien UV-Härtung wurde von der IOT GmbH zum Patent angemeldet.
Photonen mit Energien > 6 eV erzeugen über elektronische Anregung von
Singulett-Zuständen im Acrylat-Molekül Radikale, die zum Start der
Polymerisation führen. Als Quellen hochenergetischer Photonen kommen
sowohl 172 nm Excimerstrahler (Excirad 172) als auch Mitteldruck-Quecksilberstrahler
mit erhöhtem UV (C)-Anteil infrage. Eine Reaktion von Sauerstoff mit den
durch Strahlung erzeugten Radikalen muss ausgeschlossen werden.
Deshalb ist die Inertisierung der Reaktionskammer mit Stickstoff unerlässlich
Vorteile der fotoinitiatorfreien UV-Härtung
- stark verringerte Migration flüchtiger Substanzen aus der Beschichtung
- nahezu vollständiger Umsatz der Acrylat-Doppelbindungen, keine Nachhärtung
- gute Chemikalienbeständigkeit
- verbesserte Witterungsbeständigkeit