AGB

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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der IOT – Innovative Oberflächentechnologien GmbH

A. Allgemeines

Die nachstehend aufgeführten Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Vortragsabschlüsse mit unseren Kunden, soweit diese Vollkaufleute sind und zwar auch darin, wenn sie bei zukünftigen Geschäften dem Käufer nicht noch einmal mitgeteilt werden. Von unseren Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch dann nicht, wenn unsererseits dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die Rechtsunwirksamkeit einer oder mehrerer Bedingungen dieser allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.

B. Preise

Unsere Kataloge- und Angebotspreise sind freibleibend. Sie gehen ab Lager Leipzig. Transport- und Verpackungskosten werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

C. Gefahrenübergang

Die Verwendung und evtl. Rücksendung der Ware erfolgt auf Gefahr und auf Kosten des Bestellers. Sofern der Besteller keine besonderen Weisungen für den Versand erteilt (Eilzustellung. Schnellpaket, Luftsendungen etc.), wird dieser von uns nach bestem Ermessen unter Vorbehalt der günstigsten Versandart vorgenommen.
Da bei Transportschäden, unbeschadet unseres Haftungsausschlusses, eine Haftung von Bahn, Post oder Spediteur eintreten kann, ist die jeweilige Sendung sofort nach Anlieferung zu überprüften und eventuelle Schäden sofort schriftlich durch den Zusteller zu bestätigen, damit die Möglichkeit erhalten bleibt, Regressansprüche bei Post, Bahn oder Spediteur anzumelden. Im Falle der Selbstabholung gehen Transportschäden allein zu Lasten des Bestellers.

D. Lieferung

Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt so rasch wie möglich nach Eingang der schriftlichen oder mündlichen Bestellung. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, ohne dass der Besteller hieraus Rechte irgendwelcher Art geltend machen kann.
Aufträge über Sonderanfertigungen gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Das gleiche gilt bei mündlichen Angeboten des Bestellers über Ausführung, Abmessung usw. . Sofern vor Auftragserteilung Muster angefordert werden, können diese nur gegen entsprechende Berechnung geliefert werden.
Bei Lieferverzug ist der Besteller nicht berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Falle höherer Gewalt (Streik, Aussperrung, unverschuldete Transportstörungen) sind wir berechtigt, unter Benachrichtigung des Kunden, ohne Schadensersatzverpflichtung von dem Vertrag zurückzutreten bzw. können wir die Erfüllung des Vertrages bis zur Behebung des Hindernisses verweigern, ohne dadurch in Verzug zu kommen.

E. Dokumentation

Wir sind berechtigt, zu gelieferten Waren deutsche Dokumentationen und Benutzerhandbücher, oder auch solche in Englisch oder in der Sprache des Herstellers zu liefern. Es besteht keine Verpflichtung zur Lieferung weitergehender Dokumentationen, als diese der Hersteller für den Endkunden vorgesehen hat.

F. Mängelhaftung

Mängelrügen werden nur dann berücksichtigt, wann sie innerhalb 10 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich angezeigt werden. Die Frist ist nur gewahrt, wenn innerhalb der genannten Tagesfrist die Mängelrüge bei uns eingeht.
Bei fristgerechter und begründeter Mängelrüge sind wir nach unserem Ermessen berechtigt, die Mängel zu beseitigen, kostenlos Ersatz zu liefern oder die Ware zum berechneten Preis zurückzunehmen, auch wenn bereits Zahlungen erfolgt waren. Weitergehende Ansprüche stehen dem Besteller nicht zu. Er ist insbesondere nicht berechtigt, bei Mängelrügen die Zahlung des geschuldeten Kaufpreises ganz oder teilweise zu verweigern. Bei Nichtzahlung verliert der Besteller jegliche Ansprüche aus vorhandenen Mängeln. Sofern lediglich ein Teil der Lieferung Mängel aufweist, ist der Besteller nicht berechtigt die gesamte Lieferung zu beanstanden.
Für Beanstandungen, die sich daraus ergeben, dass der Besteller seinem Auftrag falsche Angaben und Unterlagen zugrunde gelegt hat, haften wir in keinem Fall. Es besteht insbesondere dann für den Besteller kein Recht auf Umtausch. Im Falle der Lieferung von Sonderanfertigungen sind wir bei fristgerechter und begründeter Mängelrüge lediglich verpflichtet den Mangel zu beseitigen. Eine Ersatzlieferung oder Rücknahme ist ausgeschlossen.
Bei Lieferung von Bauteilen, die vor oder noch der Erhebung der Mängelrüge von dem Besteller bereits eingebaut worden sind, scheidet eine Haftung für Mängel aus. Technische oder optische Änderungen sowie Verbesserungen behalten wir uns vor.

G. Garantie

Wir leisten auf sämtliche Bausätze und betriebsfähige Baugruppen eine Garantie von 6 Monaten, gerechnet ab Auslieferungsdatum. Diese bezieht sich auf die Vollständigkeit des dazugehörigen Materials sowie die auf einwandfreie Beschaffenheit und die Funktionsfähigkeit der Geräte. Bei zugekauften Bauteilen gelten die jeweiligen Garantiezusagen des Herstellers. Wir haften im Übrigen für Leistungen unserer Vorlieferanten und Erzeugnisse anderer Hersteller, die von uns mitgeliefert werden nur insoweit, als diese auch uns gegenüber zu haften haben. Die Garantie erlischt, wenn der Käufer den Bausatz oder Teile daraus veräußert, beschädigt oder zerstört, wenn eigenmächtige Änderungen bei Schaltungen vorgenommen oder säurehaltige Löt- und Flußmittel verwendet werden.
Halbleiter sind von jeder Garantiezusage ausgeschlossen. Der Käufer wird auf die bestehenden Sicherheitsvorschriften, insbesondere zur Schutzerdung nicht berührungssicherer Geräte nach VDE, hingewiesen.

H. Software

Soweit Vertragsgegenstand Softwareprodukte sind, gelten zusätzlich und gegebenenfalls auch einschränkend die jeweiligen Lizenzbedingungen des Softwareherstellers, auch wenn diese dem Käufer vorab nicht bekannt waren. Hat der Käufer diese Lizenzbedingungen nicht gekannt, ist er berechtigt, die gelieferte Software unbenutzt in der Originalverpackung und mit unverletztem Lizenzsiegel binnen 2 Tagen zurückzugeben.
Für Software übernehmen wir gegenüber dem Käufer die Gewährleistung, die der Softwarehersteller in seinen Lizenzbedingungen einräumt. Keinesfalls haften wir für die Eignung von Software für den Betrieb des Käufers.

I. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Käufer – gleich aus welchem Rechtsgrund und auch für zukünftige Lieferungen – unser Eigentum, bei Annahme von Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung bzw. Gutschrift. Bei Pfändung der gelieferten Ware, an der unser Eigentumsvorbehalt besteht, hat der Käufer die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige an uns, damit wir unsere Eigentumsrechte geltend machen können. Der Besteller ist nicht berechtigt, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, von uns gelieferte Ware zu verpfänden, Sicherungsübereignungen vorzunehmen oder Tauschverträge abzuschließen.
Bei Verarbeitung und Einbau von Bauteilen erwerben wir, solange deren Bezahlung noch nicht erfolgt ist, Miteigentum an dem hergestellten Werk gemäß den §§ 947, 948 BGB.
Veräußert der Käufer von uns gelieferte Ware, bevor die Zahlung erfolgt ist, so tritt er bis zur völligen Tilgung sämtlicher Forderungen gegen ihn, die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Anforderung eine Aufstellung über diese Forderungen zuzusenden und seine Abnehmer von der Abtretung zu benachrichtigen. Wir sind dann berechtigt, diese Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.

J. Zahlung

Unsere Lieferungen erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart ist, per Nachnahme, gegen Vorkasse oder bei Lieferauftrag und –vertrag entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Zahlungsansprüche werden sofort fällig und sind bei verspäteter Zahlung mit 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz, mindestens jedoch mit 9 % jährlich zu verzinsen. Bei unbegründetem Annahmeverzug hat der Besteller die uns dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen. Ein solcher liegt insbesondere auch denn vor, wenn der Besteller, trotz einer etwas längeren Lieferzeit, die Waren nicht einlöst, ohne dass vorher der Auftrag schriftlich storniert worden ist.
K. Allgemeiner Haftungsausschluß

Soweit wir im Rahmen unseres Lieferprogramms Auskünfte, Hinweise und Empfehlungen in technischen Fragen gaben, sind diese unverbindlich und erfolgen ohne Gewährleistungspflicht. Ebenso haften wir nicht für Druckfehler und irrtümliche Angaben in Katalogen, Prospekten und sonstigen Unterlagen. Ebenfalls haften wir nicht für Schäden, die unmittelbar oder auch mittelbar durch unsere Waren verursacht werden, sowie für Folgeschäden und Produktionsausfälle.

L. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für unsere Lieferungen und für die Zahlung des Kaufpreises sowie sonstige Leistungen ist Leipzig.

Leipzig, den 01.09.2002

Dr. Carsten Riedel Geschäftsführender Gesellschafter

IOT GmbH Leipzig

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Plasma- und Ionenstrahltechnik
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Kontakt

 

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04318 Leipzig
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